Ablesung Ihres Wasserzählers
Mindestens einmal im Jahr lesen wir jeden Wasserzähler ab.
Wir versuchen in den meisten Fällen die Zählerstände persönlich vor Ort zu ermitteln. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie von uns die Aufforderung zur Selbstablesung.
Selbständige Zählerablesung
Sie können uns zu dem angekündigten Ablesetermin selbständig den Zählerstand mitteilen:
- Telefonisch über die Rufnummer der Ableseankündigung
Bitte halten Sie dafür die Zählernummer, den Zählerstand, die Postleitzahl und das Datum der Ablesung bereit. - Online über unsere Webseite https://einfach-heimat.de/oowv/welcome
Bitte halten Sie dafür die Postleitzahl, die Zählernummer, den Zählerstand und das Datum der Ablesung bereit. - Mit der Selbstablesekarte
Wenn bei der persönlichen Ablesung vor Ort Ihr Zählerstand nicht ermittelt werden konnte, erhalten Sie automatisch eine Selbstablesekarte. Auf der Selbstablesekarte müssen Sie nur den Zählerstand und das Datum der Ablesung eintragen. Die Karte können Sie anschließend kostenfrei an den OOWV zurücksenden.
Damit Sie für sich selbst auch den Zählerstand notieren und aufbewahren können, stellen wir Ihnen den Kontrollabschnitt zur Verfügung.
Bitte senden Sie uns den Zählerstand innerhalb des aktuellen Ablesezeitraums zu.
Ablesung durch uns im Auftrag
Der von uns beauftragte Verband der OOWV ist Eigentümer des Wasserverteilungsnetzes und der Wasserzähler. Gemäß dem Wasserwirtschaftsgesetz ist der OOWV für die Bereitstellung von Zählern und deren Ablesung zuständig.
Unsere Mitarbeiter können sich alle ausweisen, sodass Sie sicher sein können, dass alles korrekt gehandhabt wird.
Wir bieten:
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ständige Erreichbarkeit
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großer Fuhrpark
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vorhandenes Equipment
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qualifizierte und gut geschulte Mitarbeiter
Störungsnummer: 04478 – 955701
erreichbar Montags bis Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr