Ablesung Ihres Gaszählers
Mindestens einmal im Jahr lesen wir jeden Gaszähler ab.
Wir versuchen in den meisten Fällen die Zählerstände persönlich vor Ort zu ermitteln. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie von uns die Aufforderung zur Selbstablesung.
Selbständige Zählerablesung
Sie können uns zu dem angekündigten Ablesetermin selbständig den Zählerstand mitteilen:
- Telefonisch über die Rufnummer der Ableseankündigung
Bitte halten Sie dafür die Zählernummer, den Zählerstand, die Ablese-Belegnummer, die Postleitzahl und das Datum der Ablesung bereit. - Online über unsere Webseite https://service.ewe.de/gas/zaehlerstand-melden
Bitte halten Sie dafür die Postleitzahl, die Zählernummer, den Zählerstand und das Datum der Ablesung bereit. - Mit der Selbstablesekarte
Wenn bei der persönlichen Ablesung vor Ort Ihr Zählerstand nicht ermittelt werden konnte, erhalten Sie automatisch eine Selbstablesekarte. Auf der Selbstablesekarte müssen Sie nur den Zählerstand und das Datum der Ablesung eintragen. Die Karte können Sie anschließend kostenfrei an die EWE zurücksenden.
Damit Sie für sich selbst auch den Zählerstand notieren und aufbewahren können, stellen wir Ihnen den grauen Kontrollabschnitt zur Verfügung.
Bitte senden Sie uns den Zählerstand innerhalb des aktuellen Ablesemonats zu.
Wo finde ich meinen Zähler ?
Ein Stromzähler kann an unterschiedlichen Orten installiert sein.
- Wohnung / Haus / Gewerberäume
Der Zähler ist unmittelbar in der Wohnung, im Haus bzw. den Gewerberäumen in einem Zählerschrank bzw. auf einer Zählertafel zusammen mit den Sicherungen installiert. - Im Treppenaufgang
Der Zähler ist einem Zählerschrank mit Sichtscheibe direkt im Treppenaufgang neben Ihrer Wohnung installiert. - Zentraler (Keller-) Raum
Der Zähler für Ihre Wohnung bzw. Gewerberäume ist zusammen mit den anderen Zählern des Gebäudes in einem zentralen Raum installiert. Der Zählerplatz ist in der Regel mit der Ortsangabe Ihrer Wohnung beschriftet.
Wo finde ich die Zählernummer ?
Bei einem elektromechanischen Zähler finden Sie die Zählernummer im Gerätefenster.
Bei einem elektronischen Zähler finden Sie die Zählernummer am Gehäuse auf dem Zählerschild. Die Zählernummer wird bei den meisten Modellen auch als Eigentumsnummer (Hinweis „Eigentum von…“) bezeichnet und ist zum Teil mit einem Strichcode ergänzt.
Ablesung durch uns im Auftrag
Die uns beauftragende Firma EWE ist Eigentümer des Gasverteilungsnetzes und der Gaszähler. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz ist die EWE für die Bereitstellung von Zählern und deren Ablesung zuständig, unabhängig davon, mit welchem Gaslieferanten Sie einen Gasliefervertrag geschlossen haben. Teil Ihres Gasliefervertrages ist die Nutzung des Gas-Netzes und des Zählers.
Zwischen Ihrem Gaslieferanten und uns besteht ebenfalls ein Vertragsverhältnis, in dem unter anderem die Nutzung unseres Verteilungsnetzes für die Belieferung seiner Kunden an klar bestimmten Entnahmestellen mit Gas geregelt ist. Für die Abrechnung der Netznutzung ist eine Zählerablesung bei den betreffenden Kunden notwendig. Den Zeitpunkt der Ablesung darf die EWE bestimmen, um einen wirtschaftlich optimalen Netzbetrieb sicherzustellen. Auf dieser Basis sind wir für die Bereitstellung der Zählerstände an den jeweiligen Gaslieferanten der Entnahmestelle zuständig.
Unsere Mitarbeiter können sich alle ausweisen, sodass Sie sicher sein können, dass alles korrekt gehandhabt wird.
Ankündigung der Ablesung
Die anstehende Ablesung des Gaszählers kündigen wir durch einen Aushang an Ihrer Haustür oder durch einen Einwurf in Ihrem Briefkasten an.
Wir bieten:
-
ständige Erreichbarkeit
-
großer Fuhrpark
-
vorhandenes Equipment
-
qualifizierte und gut geschulte Mitarbeiter
Störungsnummer: 04478 – 955701 immer erreichbar
erreichbar Montags bis Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr